Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat als Empfehlung die Reduzierung der Promillegrenze auf einheitlich 1,1 Promille im Hinblick auf die Durchführung einer MPU ausgesprochen. Dieser Wert soll künftig bei ‚Wiederholungstätern‘ der Maßstab für eine medizinisch-psychologische Untersuchung sein.
Die Entscheidung ist begrüßenswert. Sie hilft dabei abzuschrecken und stigmatisiert betroffene Konsumenten weitaus weniger als bisher.
Der Schreckeffekt durch anfallende Kosten und Schaffung von unangenehmem Aufwand bleibt weiterhin erhalten. Die Festschreibung dieses neuen Wertes lässt verantwortlich keinerlei Rückschluss auf die Person des Betroffenen zu. Das gesetzwidrige Vergehen und die neuen Konsequenzen passen besser zueinander. Der oder die betroffenen Fahrer müssen sich weniger vor der Allgemeinheit rechtfertigen. Ihre Biographie wird nicht mehr so nachhaltig wie bisher negativ beeinflusst.
Die Empfehlungen des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags finden Sie hier.